AGB

Benutzungsordnung

Die Benutzung der SB-Waschplätze erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 06:00 – 22:00 Uhr,

Sonn- und Feiertag aufgrund gesetzlicher Regelungen geschlossen.

  1. Mit der Benutzung der SB-Anlagen (SB-Sauger, SB-Waschboxen, SB-Automaten usw.) tritt der Kunde in vertragliche Beziehungen zum Betreiber. Der Kunde akzeptiert die Zugrundelegung und Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen.
  2. Hinweise und Anordnungen des Betreibers sind unbedingt zu beachten. Der Waschplatz ist nach dem Reinigen des Fahrzeuges in sauberen Zustand zu hinterlassen.
  3. Waschhinweise:
    maximale Fahrzeughöhe: 3,20m
    maximales Fahrzeuggewicht in der Waschbox: 2,8 t
    Mindestabstände zum Fahrzeug :
    Hochdrucklanze: 30 cm
    Klarspülfunktion: 50 cm
    Lackkonservierung: 80 cm
    Glanzspülfunktion: 50 cm
  4. Nur Fahrzeug-Oberwäsche. Keine Reinigung von Bau- oder Landmaschinen!
    Es ist nicht gestattet, andere Reinigungen als Fahrzeug-Oberwäschen durchzuführen. Insbesondere ist die Motorwäsche untersagt. Untersagt ist es auch die Reinigung von Kraftfahrzeugteilen, an denen sich sonstige Kraft- oder Schmierstoffe befinden könnten oder Chemikalien, Industrieschmutz oder andere Altlasten. Die Vorrichtung der SB-Anlage dürfen nicht zur Reinigung von Bau- und Landmaschinen und anderen verschmutzten Gerätschaften verwendet werden.  Bei Zuwiderhandlungen wird Anzeige erstattet und der Nutzer auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen.
  5. Mitgebrachte Reinigungsmittel oder Reinigungschemikalien dürfen nicht verwendet werden.
  6. Die SB-Anlagen und ihre Vorrichtungen dürfen nicht gegen Menschen und Tiere gerichtet werden
  7. Die Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten, insbesondere der Wechsel von Motoröl, Getriebeöl oder Bremsflüssigkeit ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird Anzeige erstattet und der Nutzer auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen.
  8. Der Benutzer wird auf die hohe Saugkraft der SB-Sauger hingewiesen. Eine Haftung für aufgesaugte Gegenstände wird nicht übernommen.
  9. Die Benutzung der Müllbehälter ist nur für Abfall zulässig, der unmittelbar bei der Fahrzeugreinigung anfällt. Das Abladen von Haus- und Sperrmüll, insbesondere Sondermüll, ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen wird Anzeige erstattet und der Nutzer auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen.
  10. Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechend. Das Befahren der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Im Winter wird nur ein eingeschränkter Winterdienst ausgeführt.
  11. Der Benutzer hat sich vor Ingebrauchnahme der SB-Anlagen und ihrer Vorrichtungen von dem Ordnungsgemäßen Zustand der Anlagenteile zu überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch zu beginnen. Stellt der Benutzer Schäden oder Mängel fest, so hat er den Betrieber unverzüglich zu informieren. Dasselbe gilt auch, wenn während oder nach der Fahrzeugwäsche eine Beschädigung an der SB-Anlage oder ihrer Vorrichtungen eintritt. Tritt während der SB-Wäsche ein Fehler an der SB-Anlage oder ihrer Vorrichtungen auf, so sit die Wäsche umgehend zu unterbrechen.
  12. Keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen. Bei Zuwiderhandlungen wird Anzeige erstattet und der Nutzer auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen. sonstigen Sachen, es sei denn der Betreiber handelt grobfahrlässig oder vorsätzlich.
  13. Der Benutzer hat vermeintliche Ersatzansprüche gegen den Betreiber vor Verlassen des Betriebsgrundstückes anzumelden. Ansonsten entfällt jegliche Haftung des Betreibers.
  14. Der Betreiber der SB-Anlage nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Montabaur.
  15. Es gelten die ausgehangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit der Benutzung der SB-Waschanlage akzeptiert.
  16. Die Anlage ist kameraüberwacht.